Externer Datenschutzbeauftragter

Die EU-Datenschutzgrundverordnung verlangt in vielen Fällen einen Datenschutzbeauftragten (Abschnitt 4 DSGVO). Aber auch eine freiwillige Bestellung ist möglich und in manchen Fällen sinnvoll. Diese Funktion kann auch von externen Experten wahrgenommen werden (Art 37 Abs. 6 DSGVO).

Unsere Datenschutzbeauftragten (DSBs) sind Ansprechpartner bei allen Fragen rund um die Nutzung personenbezogener Datenbestände. Folgende Themenblöcke werden dabei abgedeckt:

Aufgaben unserer DSBs

Ihre Vorteile

Wir bieten Ihnen die Möglichkeit, uns als externen Datenschutzbeauftragten im Sinne des Art. 37 Abs. 6 DSGVO zu beauftragen.

Information unter:

Tel: +43 680 2108891 • E-Mail: